Nach der Pflicht folgt die Kür


ZWEIKLASSENMEDIZIN in der Wahlarztpraxis


Tarif für die ERSTORDINATION                          150 €

Tarif für jede weiter Folgekonsultation:            50 €


SONDERKLASSE-Tarif für die Erstordination     50 €

 



Ich habe mit 31.3.2025 meine Kassenpraxis zurückgelegt und dieser 4. Kassenvertrag in FLOIDSDORF ist seit Ende Dezember zur Übernahme ausgeschrieben. Seitens der Ärztekammer hat der Erstgereihte Bewerber 3 Monate Bedenkzeit, ob er die Ordination übernehmen möchte. Mit weiteren Interessenten darf der ursprüngliche  Ordinationsinhaber nicht verhandeln. (Es werden ihm auch die Namen der weiteren Interessenten nicht mitgeteilt.) Somit bleibt die Kassenstelle (auf Grund dieser mir völlig unverständlichen Regelung!) auf längere Zeit unbesetzt!


Im 21. Bezirk sind seit den 60er Jahren nur 4 HNO-Kassenstellen verfügbar.

Fällt eine Kassenstelle aus, so ist aus meiner Sicht schon lange nicht mehr die Versorgung der Kassenpatienten im 21. Bezirk gewährleistet.


Dies veranlasst mich VORÜBERGEHEND (bis zur endgültigen Übernahme der Kassenstelle Nachfolge Dr. Engel) für meine bisherigen Kassen-Stammpatienten NACH EIGENEM ERMESSEN einen Sondertarif mit 50 € für die Erstordination anzubieten und weitere Sonderleistungen nach dem Kassentarif  zu verrechnen!

 

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